Philipp Poschmann
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.05.2025

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
  • 2. Angebot und Vertragsschluss
  • 3. Leistungsbeschreibung und Lieferung
  • 4. Nutzungsrechte und Urheberrecht
  • 5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  • 6. Abnahme und Mängel
  • 7. Haftung
  • 8. Datenschutz
  • 9. Schlussbestimmungen und Verbraucherstreitbeilegung

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Philipp Poschmann, Hansestraße 66, 23558 Lübeck (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt), im Bereich der Erstellung von 3D-Visualisierungen, Renderings, Animationen, Exposéerstellung und Grundrissdarstellungen (Architekturvisualisierung) für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (nachfolgend gemeinsam "Auftraggeber" genannt).

1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.3. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebotsdatum.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (z.B. per E-Mail) oder durch Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer zustande, nachdem der Auftraggeber das Angebot schriftlich (z.B. per Unterschrift, E-Mail-Bestätigung) angenommen hat.

2.3. Verbindliche Arbeitsgrundlage ist der Planstand (z.B. Architektenpläne, CAD-Daten, Skizzen, Leistungsbeschreibungen), der dem Angebot zugrunde liegt und bei Auftragszuschlag vom Auftraggeber schriftlich freigegeben wird. Nachträgliche Änderungen dieses Planstandes oder an wesentlichen Details, die zu Mehraufwand führen, werden gesondert nach Aufwand zu einem Stundensatz von 70,- EUR/Stunde berechnet, soweit die Änderung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Ausführung der mehrkostenverursachenden Änderungen darüber informieren.

2.4. Der Auftraggeber ist zur rechtzeitigen und vollständigen Bereitstellung aller für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Freigaben verantwortlich. Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können eine Anpassung des Zeitplans und ggf. der Kosten zur Folge haben.

3. Leistungsbeschreibung und Lieferung

3.1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und der Auftragsbestätigung. Er umfasst die Erstellung von hochwertigen fotorealistischen 3D-Visualisierungen, Renderings, Grundrissdarstellungen, 3D-Grundrissen, Animationen und Exposéerstellung, basierend auf den vom Auftraggeber gestellten Unterlagen.

3.2. Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert. Unverbindliche Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluss und der vollständigen Bereitstellung aller für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen durch den Auftraggeber.

3.3. Die Lieferung der finalen Visualisierungen erfolgt digital (z.B. per E-Mail, Download-Link) in dem vereinbarten Dateiformat und Auflösung.

4. Nutzungsrechte und Urheberrecht

4.1. Das Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer erstellten Visualisierungen, Renderings und sonstigen Werken verbleibt beim Auftragnehmer.

4.2. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den gelieferten Visualisierungen ein, ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck (z.B. Vermarktung des spezifischen Bauvorhabens, Nutzung auf der Webseite des Auftraggebers, in Printbroschüren, Social Media im Rahmen der Projektkommunikation). Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

4.3. Eine Bearbeitung, Veränderung oder sonstige Manipulation der gelieferten Visualisierungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind rein technische Anpassungen (z.B. Größenanpassung, Komprimierung für Web-Anwendungen), sofern dadurch die Integrität des Werkes nicht beeinträchtigt wird.

4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Visualisierungen zum Zwecke der Eigenwerbung und zur Darstellung seiner Leistungen (z.B. auf seiner Webseite, in Portfolios, auf Social Media) zu nutzen, sofern keine entgegenstehenden Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen wurden.

4.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

4.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung der Visualisierungen einen geeigneten Urhebervermerk (z.B. "Visualisierung: Philipp Poschmann") anzubringen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

5.2. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen.

5.3. Bei größeren Projekten kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung nach Auftragszuschlag fällig werden. Die Restzahlung ist nach Abnahme der Leistung fällig.

5.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar.

5.5. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Unternehmer) bzw. 5 Prozentpunkten (Verbraucher) zu fordern.

6. Abnahme und Mängel

6.1. Gegenüber Unternehmern: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Visualisierungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Mängel oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang innerhalb von 14 Werktagen schriftlich zu rügen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren.

6.2. Im Angebot sind drei Korrekturschleifen enthalten: (1) ein Clayrendering zur Feststellung von Perspektiven, Lichtstimmung und Richtigkeit der gebauten Dinge; (2) ein erstes farbiges Rendering zur Abstimmung von Materialien, Details und Atmosphäre; (3) ein zweites farbiges Rendering zur finalen Abnahme, bei dem geringfügige Anpassungen noch möglich sind. Darüber hinausgehende Änderungswünsche, die auf einer Änderung des Planstandes oder nachträglichen Vorgaben des Auftraggebers beruhen, werden nach Aufwand gemäß Punkt 2.3 berechnet.

6.3. Bei begründeten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6.4. Gegenüber Unternehmern: Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung auf die Visualisierungen reagiert oder Mängelrügen vorbringt, gelten diese als mängelfrei abgenommen und die entsprechende Rechnung wird zur Zahlung fällig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Haftung

7.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

7.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

7.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder unrichtigen Vorgaben, Plänen oder Informationen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen fehlerhaften Vorgaben beruhen.

7.5. Gegenüber Unternehmern: Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf die Höhe der jeweils bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

8. Datenschutz

8.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Erfüllung des Vertrages und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

8.2. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter www.pposchmann.de/datenschutz zu finden.

8.3. Für den Fall der Inanspruchnahme von Dritten zur Auftragsverarbeitung (z.B. Renderfarmen) werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen.

9. Schlussbestimmungen und Verbraucherstreitbeilegung

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Lübeck.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9.4. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

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